Umweltorganisationen begrüßen die Verabschiedung des ersten Solarpakets und fordern die Umsetzung des Solarpakets II noch in dieser Legislaturperiode.
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, das sogenannte Solarpaket I, verabschiedet. Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, das Umweltinstitut München, WWF Deutschland und der Umweltdachverband DNR begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und sehen im Solarpaket I zahlreiche Maßnahmen, die dem Ausbau der Solarenergie die dringend benötigte Dynamik verleihen. Die Bodensee-Stiftung ist Mitglied des DNR.
“Wichtige klima- und energiepolitische Erfolge”
„Die Maßnahmen zur Entbürokratisierung bei der Installation von Balkonkraftwerken, die Anhebung der Vergütungssätze bei Gewerbedächern und auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind wichtige klima- und energiepolitische Erfolge. Zudem begrüßen wir, dass das Solarpaket I endlich einen naturschutzfachlichen Mindeststandard für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen beinhaltet. Vorgaben zur Flächenpflege, zur Förderung der Biodiversität, zum bodenschonenden Betrieb oder zur Beweidung sind wichtige Schritte in die richtige Richtung“, so die Umweltorganisationen.
Forderung: richtige Balancen zwischen Ausbau Freiflächenanlagen und Biodiversitätsschutz
Damit eine echte Win-Win-Win-Situation für Energiewende, Biodiversität und Akzeptanz geschaffen wird, braucht es jedoch eine Nachschärfung, da einige der zu erfüllenden Kriterien, so z.B. der Verzicht auf Düngemittel und Reinigungsmittel, bereits Standard sind. „Es gilt, die richtige Balance zwischen Ausbau von Freiflächenanlagen und Schutz der Biodiversität zu finden. Im Solarpaket II muss daher insbesondere bei den Naturschutzkriterien nachgeschärft werden. So sollte für die Wanderkorridore für Großsäuger, die jetzt für große Solarparks zur Pflicht werden, eine Mindestbreite von 50 Metern vorgeschrieben werden, damit diese Flächen gut angenommen und zu Lebensräumen für zahlreiche Arten werden können.“
Leerstellen sind noch zu schließen
Nach wie vor bestehen jedoch einige Leerstellen, die zu schließen sind. Daher gilt: Nach dem Solarpaket ist vor dem Solarpaket. So weisen die Organisationen darauf hin, dass das bereits mehrfach angekündigte Solarpaket II noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden muss. Neben klaren Regeln zum gemeinsamen Produzieren und Verbrauchen von Erneuerbaren – Energy Sharing – sollte darin ein bundesweiter und gesetzlich festgeschriebener Solar-Standard bei Neubau, Umbau und Sanierung für alle geeigneten Dachflächen und andere geeignete versiegelte Flächen – sowohl für Wohnhäuser, Büro- und Gewerbegebäude, Gebäude der öffentlichen Hand und Parkplätze sowie bei entsprechender Eignung bspw. auch für Lärmschutzwände – enthalten sein.
Bürger*innen-naher Solarausbau ist nötig
„Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag einen Solar-Standard bei gewerblichen Neubauten vorgesehen. Diese Maßnahme reicht bei Weitem nicht aus, sondern muss dringend erweitert werden. Im Zuge der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie muss die Bundesregierung ohnehin aktiv werden und den europaweiten Solar-Standard ambitionierter umsetzen, um nicht-versiegelte Naturräume zu entlasten und einen bürger*innen-nahen Solarausbau zu ermöglichen. Dass jedoch selbst diese Maßnahme noch nicht angegangen wurde, ist ein eindeutiges Versäumnis der aktuellen Regierung“, beurteilen die Organisationen. Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ein bundesweiter Solar-Standard nicht nur Flächennutzungskonkurrenzen verhindert, sondern auch die ökologische Wende im Gebäudesektor beschleunigt und zu mehr Planungssicherheit für die Branche führt.
Zudem fordern die Umweltorganisationen hinsichtlich der Beschleunigung von Netzanschlüssen, dass bestehende Bedenken hinsichtlich der Duldungspflicht auf privaten Flächen noch einmal intensiv geprüft und ein gangbarer Vorschlag zum Einbezug dieser Flächen in einem Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause vorgelegt wird. Der aktuelle Vorschlag, die Pflicht ausschließlich auf Flächen der öffentlichen Hand anzuwenden, ist nicht ausreichend.