Bodensee-Stiftung unterstützt Volksantrag in Baden-Württemberg.
Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den zurückliegenden Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag. Mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren.
Anhaltend hohe Bodenversiegelung
Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen.
Deshalb haben sich mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag “Ländle leben lassen” verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.
Die Forderungen:
• Gesetzliche Verankerung von verbindlichen Obergrenzen für den Flächenverbrauch, die die Reduzierung auf zunächst 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 die Netto-Null garantieren
• Einführung von höheren Mindestbaudichten in Regionalplänen
• Besserer Schutz fruchtbarer Böden vor Überbauung
• Schaffung sogenannter überörtlicher Gewerbeflächenpools als Grundlage der Zuweisung neuer Gewerbeflächen
• Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus auf bereits versiegelten Flächen und Gebäuden
• Genehmigung aller Flächennutzungspläne nur noch durch die Regierungspräsidien
• Unterstützung der Kommunen bei der Innenentwicklung durch bessere rechtliche Rahmenbedingungen und ein Netz von Agenturen für Innenentwicklung
Unterschriftslisten zum Ausdrucken
Für den Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger*innen Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören.
Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden (hier zum Download-Bereich der Initiative Ländle leben lassen). Das unterschriebene Dokument kann in einer der Sammelstellen abgegeben werden.