Bodensee-Stiftung fordert mit 138 weiteren Organisationen: Vorsorgeprinzip muss in EU-Gesetzgebung weiterhin Priorität haben
Gemeinsam mit knapp 140 Organisationen aus dem Umwelt-, Natur- und Tierschutz, der Landwirtschaft, dem Verbraucherschutz und Handwerk fordert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die Bundesregierung auf, sich klar gegen die geplante Deregulierung von neuen gentechnischen Verfahren auszusprechen. Die Debatte im EU-Agrarministerrat am 20. November hat gezeigt, dass es noch zahlreiche offene Fragen bei den EU-Mitgliedstaaten gibt. Nach Ansicht der Organisationen gefährdet der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission das Vorsorgeprinzip und missachtet die Interessen von Verbraucher*innen, der Umwelt und der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung.
Mit ihrem Vorschlag torpediert die EU-Kommission nicht nur die Grundprinzipien der europäischen Umweltpolitik, sondern hebelt auch zentrale Standards der bestehenden Gentechnikgesetzgebung aus. Hierzu gehören eine verpflichtende Risikoprüfung und Kennzeichnung, Haftungsregeln sowie das Verursacherprinzip für die meisten neuen Gentechnik-Pflanzen. „Der Großteil der NGT-Pflanzen, die aktuell entwickelt werden, würde damit ungeprüft, ungekennzeichnet und unkontrollierbar in die Lebensmittelerzeugung und Umwelt gelangen. Damit würde Verbraucher*innen und Landwirt*innen die Wahlfreiheit genommen werden“, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2018 und 2023 bestätigt, dass das bestehende Gentechnikrecht genügend Flexibilität bietet, um NGT-Produkte auch weiterhin angemessen und unter Achtung des in EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips und der Wahlfreiheit zu regulieren.
Hier der Link zum gemeinsamen Positionspapier “Keine Deregulierung neuer Gentechnik-Verfahren”