Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) regelt wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen zur Förderung der Bürgerenergie. Ende Juni ließ die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht verstreichen. Dagegen legten das Bündnis Bürgerenergie und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im August Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein mit dem Ziel, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Unterstützt wird das Bündnis von zahlreichen Umweltverbänden und Unternehmen.
Laut Bundeswirtschaftsministerium sei die Richtlinie vollständig im deutschen Recht umgesetzt. Eine rechtliche Stellungnahme im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie wiederlegt dies und zeigt Defizite bei den Bürgerenergie-Rechte auf.
Weitere Grundlage für die Beschwerde ist eine vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) erstellte energiewirtschaftliche Studie. Neben Umsetzungsdefiziten von RED II werden Handlungsspielräume und Potenziale der Bürgerenergie mit Hinblick auf Akzeptanz und den Ausbau Erneuerbarer Energien bei richtlinienkonformer Umsetzung vorgestellt.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bündnis Bürgerenergie (06. August 2021)
Rechtliche Stellungnahme: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien und der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften durch das EEG 2021? (03. August 2021)
Kurzstudie des IZES: Stand der Umsetzung der RED II-Richtlinie in Deutschland mit Blick auf die Bürgerenergie (April 2021 – Juli 2021)