Bodensee-Stiftung ist erleichtert über die Zustimmung des EU-Parlaments zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur.
Das EU-Parlament hat der Trilog-Einigung zum EU-Renaturierungsgesetz zugestimmt. Gegner*innen des Gesetzes, die auf den letzten Metern den Beschluss gefährdeten, konnten sich nicht durchsetzen.
Über 1 Million Bürger*innen, über 6000 Wissenschaftler*innen, über 200 NGOs hatten sich für die Zustimmung zum Restore-Nature-Law stark gemacht und auch zahlreiche Unternehmen engagierten sich in der Initiative für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.
Das Gesetz ist ein wichtiges Element dafür, die Klimakrise und das Artensterben auszubremsen. Es stärkt die Natur und für die Menschheit lebensnotwendige Ökosystemleistungen für gute Luft, sauberes Wasser, fruchtbaren Boden und fleißige Bestäuber.
Auch die European Living Lakes Association e.V., deren Gründungsmitglied die Bodensee-Stiftung ist, hatte sich an die 78 deutschen Mitglieder des EU-Parlaments gewandt und sie dringend zu ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben aufgefordert. Die Forderung wurde über das ELLA-Netzwerk (European Living Lakes Association) auch Parlamentarier*innen weiterer EU-Länder zugestellt.
„Das Ergebnis ist ein enorm wichtiges Signal in schwierigen Zeiten: Es gibt noch genug Politiker*innen, die Verantwortung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen übernehmen. Mit dem Nature Restoration Law wurde heute nach zuletzt vielen Rückschlägen ein zentrales Vorhaben des Green Deal vom EU-Parlament verabschiedet. Wir danken allen Abgeordneten, die trotz einer massiven Desinformationskampagne von rechtskonservativer Seite weitsichtig gehandelt und erkannt haben, dass das Nature Restoration Law eine elementare Investition in ein lebenswertes Europa ist”, kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings, die Abstimmung und ergänzt: “Jetzt sind die EU-Mitgliedstaaten gefragt, zeitnah mit der Umsetzung zu beginnen und ambitionierte Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Gleichzeitig sehen wir die EU in der Verantwortung, einen ausreichenden Finanzierungsrahmen zur Umsetzung der Verordnung auf die Beine zu stellen. Denn ohne finanzielle Anreize wird es nur schwer gelingen, gemeinsam mit den Landnutzerinnen und Landnutzern echte Fortschritte bei der Wiederherstellung unserer Ökosysteme zu erzielen.“